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Die Satzung des Patenschaftsvereins, rechtliche Grundlage, Steuerbefreiung und Anerkennung wegen Gemeinnützigkeit

Protokoll über die Sitzung des Vereins Patenschaftsverein

Hamlesch ( Amnas ) ; Braller ( Bruiu ) und Michelsberg (Cisnadioara )
Siebenbürgen
, Rumänien

Neuental,am 4. November 1995 fanden sich auf Einladung von Bürgermeister a.D.
Otto Döhrn die in der beigefügt~n Anwesenheitsliste genannten Personen über die
Gründung des Vere
ins "Patenschaftsverein Hamlesch (Amnas) , Braller (Bruiu) und
Michelsberg (Cisnad
ioara) ,Siebenbürgen,Rumänien,zusammen.ziel und Zweck
des Vereins sei d
ie Unterstützung der Kirchengemeinden in den genannten

Orten, Verbesserung der Völkerverständigung zwischen Deutschen und
Rumänen
.Der Verein soll Hilfe in besonderen Lebenslagen an Alte,Kranke und
Beh
inderte geben. Besonders soll sich auch der Kinder angenommen werden.

Herr Döhrn begrüßte die Erschienen.Besonders Herrn Bürgermeister Karger und
He
rrn Pfarrer Krolovitsch und dankt für deren Kommen.

Es wurde ein Überblick über die vergangenen fünf Jahre gegeben , in der man
insgesamt zehn Hilfstransporte durchgeführt hat
.ln der Vergangenheit habe man
alle Formalitäten über die Gemeinde Neuental abgewickelt
. Dies sei unter der
ständigeR Arbeitsbelastung der Gemeinde nicht mehr zuzumuten
. Aus dieser
Situation heraus wolle man einen Verein gründen
,der rechtlich auf ein eigenes
Fundament gestellt ist und man weiter in christlicher Nächstenliebe den Menschen
hilft
,zur Seite steht und mit Ihnen spricht. Herr Döhrn erinnerte dabei an die Schule
Nr.15 in Hermannstadt, wo viele tausend Kinder Nahrungsmittel erhalten haben
,an
die Kirchengemeinden in Hermannstadt
, Sfintu Gheorghe, Braller und Hamlesch; an
die Kindergärten in Hermannstadt und Timisioara; an Herrn Schne
ider.dem man mit
Hilfe von außergewöhnlichen Medikamenten zumindest das Leben verlängern
konntean ,den Aufbau und die Einrichtung der Sportschule auf der hohen R
inne. Die
Liste
,so Döhrn, könnte noch weitergeführt werden aber aus der Aufzählung heraus
sei die Arbe
it aus der Vergangenheit und die Motivation für die Gründung des
Vereins deutlich erkennbar
.

Herr Bürgermeister Leo Karger wurde für die weitere Leitung der Versammlung
vorgeschlagen und e
instimmig gewählt. Er nahm die Wahl zum
Versammlungsleiter an und würdigte die Leistungen
,die in den vergangenen
Jahren von vielen Frauen und Männern erbracht worden ist
.

Der Versammlungsleiter gab sodann folgende Tagesordnung bekannt:

a) Beratung und Feststellung der Vereinssatzung
b)Wahl der Vorstandsmitglieder
c)O
rganisationsfragen.

Gegen die vorgeschlagene Tagesordnung gab es keine Einwendungen.

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Die Satzung wurde den Erschienen ausgehändigt, verlesen und diskutiert .
Nachdem es keine weiteren Dikussionsbeiträge gab, wurde der Entwurf der Satzung
zur Abstimmung gestellt
.

Die Satzung wurde durch Handzeichen einstimmig angenommen.

Der Versammlungsleiter stellt hierauf fest,daß der "Patenschaftsverein Hamlesch
(Amnas) , Braller ( Bruiu ) und Michelsberg ( Cisnadioara
),Siebenbürgen, Rumänien, gegründet ist
. Er forderte die Versammlungsteilnehmer
auf, ihren Beitritt durch Unterzeichnung der Satzung zu erklären und zu bestätigen.
Die Satzung wurde daraufhin unterzeichnet
.

Anschließend erfolgte die Wahl des Vorstandes:

Es wurde Otto Döhrn vorgeschlagen . Er wurde einstimmig bei eigener
Stimmenthaltung gewählt
.

Für das Amt des zweiten Vorsitzenden wurde Otmar Kramer vorgeschlagen.
Ebenfalls für das Amt des Kassierers.

Gemäß §. 8 Absatz 2 der Satzung kann der 2. Vorsitzende auch das Amt des
Kassierers wahrnehmen.

Otmar Kramer wurde bei eigener Enthaltung einstimmig gewählt.

Für das Amt des Schriftführers wurde Herr Karl Langer vorgeschlagen und
ebenfalls einstimmig gewählt
.

Sämtliche Gewählten haben durch Erklärung die Wahl angenommen.

Mithin ist in das Amt des 1.Vorsitzenden Herr Otto üönrn.in das Amt des 2.
Vorsitzenden und Kassierers Herr Otmar Kramer und in das Amt des
Schriftführers Herr Karl-Friedrich Langer gewählt
.

Nach eingehender Diskussion wurde aus der Versammlung ein Jahresbeitrag von
20,-DM vorgeschlagen und einstimmig beschlossen.

(In der Diskussion zum Jahresbeitrag wurde besonders darauf hingewiesen,daß
jeder Teilnehmer an einem Hilfstransport für alle Aufwendungen wie
z.B
. Übernachtung, Verpflegung, Geschenkpakete für Gastfamilien u.s.w. selbst
aufkommt .Diese Aufwendungen betragen mit Urlaub ca
.bis zu zweitausend DM)

Herr Pfarrer Hans Krolovitsch dankte ebenfalls allen, die sich engagiert haben und
meinte weiterhin, daß es schon an ein Wunder grenze ,daß nun dieser Verein
gegründet ist
. Nachdem er mit seiner Familie von Braller weggegangen sei, habe er
nicht geglaubt daß er in einem Verein in Deutschland wieder mit Braller

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in Verbindung kommen würde.

Herr Döhrn ging in seinen weiteren Ausführungen auf die laufende Arbeit des
11.Hilfstransportes ein. Es wurde ein Schreiben der Kuratorin ,Frau Krech, bekannt-
gegeben.

Wenn alles planmäßig verlaufe, wolle man am Sonntag,dem 19.11.in Großpoldt
übernachten. Am Montag auf der Hohen Rinne die Tanks in der Sportschule in-
stallieren, am Dienstag nach Braller und Michelsberg und den gesamten Mittwoch
nach Hamlesch
.

Kleidersortieren und Beladen der Fahrzeuge soll am Mittwoch oder Donnerstag
15
.oder und 16.11. erfolgen.

Start des 11.Hilfstransportes ist am 17.11.1995 um 20.00 Uhr am Rathaus. Wie vor
dem Start aller früheren Transporte soll eine Andacht abgehalten werden
. Herr
Pfarrer Krolovitsch wird dies übernehmen
.

Die Sitzung wurde von Herrn Döhrn geschlossen.


 


Sitzungsbeginn : 14.30 Uhr
Sitzungsende
. : 16.30 Uhr


 

 

 

 

Satzung des

§ 1

Name und Sitz


 

Vereins


 


(1) Der Verein führt den Namen "Patenschaftsverein Hamlesch (Amnas) ,
Braller (Bruiu) und Michelsberg (Cisnadioara) SiebenbOrgen Rumänien".
Der Verein hat den Sitz in Neuental und soll ins Vereinsregister eingetragen
werden.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.

§ 2

Zweck und Aufgabe

-

(1) Zweck des Vereiens ist die Unterstützung der Kirchengemeinden Hamlesch,

Braller und Michelsberg in Siebenbürgen, Rumänien.

Er dient der Verbesserung der lkerverständigung zwischen Deutschen und
Rumänen.

(2) Der Verein gibt Hilfe in besonderen Lebenslagen, Hilfe an Alte, Kranke und
Behinderte. Weiterhin Hilfe und Spendengüter an Kinder.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke im Sinne der AO vom 16.3. 1976

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§3

Beiträge und Spenden

(1) Es wird ein Jahresbeitrag erhoben . Dieser ist am 31.3. eines jeden Jahres

fällig . Mitglieder. die nach diesem Zeitpunkt eintreten . haben den Betrag sofort zu
entrichten . Im Bedarfsfalle können Umlagen erhoben werden nach späterer
Bestimmung durch die Mitgliederversammlung.

(2)Es sind Arbeitsleistungen nach' näherer Weisung des Vorstandes zu erbringen.
Im Falle der Nichtarbeit tritt eine Ersatzleistung in Geld. deren Höhe der Vorstand
bestimmt
. Der Vorstand kann Befreiung erteilen.

§4

Selbstlosigkeit

(1) Die Förderung und Unterstützung der Hilfsbedürftigen geschieht selbstlos auf
der Basis der christlichen Nächstenliebe.

(2) Der Verein ist selbsrlos tätig ; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke im Sinne der AO vom 16
.3.1976.

(3) Etwaige Mittel dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden.
Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben • die den Zwecken des Vereins
fremd sind • oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung oder auf sonstige
Weise begünstigt werden.

(4) Kein Mitglied darf Gewinnanteile oder in seiner Eigenschaft als Mitglied
sonstige Zuwendungen des Vereins erhalten. Bei Beendigung der Mitgliedschaft
besteht kein Anspruch am Eigentum bzw. Vermögen des Vereins
.

$5

Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden. die das
14.Lebensjahr vollendet haben und juristische Personen
.

-3-


-3-

Minderjährige bedürfen der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreters. Über den
schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

(2 )Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Sie erlischt

-durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines Geschäftsjahres,

-durch Tod,

-durch Ausschluß.

(3) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mit der Zahlung seines
Beitrages für mehr als 12 Monate im Rückstand ist oder der Satzung
zuwiderhandelt. Der Ausschluß erfolgt durch den Vorstand
.

§6

Organe

(1) Die Organe des Vereins sind:

a)    die Mitgliederversammlung

b)   der Vorstand

§7

Die Mitgliederversammlung

(1) Der Vorsitzende hat mindestens einmal im Jahr die Mitgliederversammlung
einzuberufen
. Die Einladung hat mindestens 14 Tage vorher durch Angabe der
Tagesordnung in den Neuentaler Nachrichten zu erfolgen.

(2) Die Mitgliederversammlung hat folgende Zuständigkeit:

-die Wahl des Vorstandes,

-Entgegennahme der Geschäfts-,Kassen-,Vermögens- und

Prüfungsberichte,

-den Vorstand zu entlasten,

-die Kassenprüfer , bestehend aus zwei Personen , zu wählen ,

-Anregungen und Vorschläge für die Jahresarbeit zu unterbreiten,

-Satzungsänderungen zu beschließen,

-die Auflösung des Vereins zu beschließen.

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-4-

(3) Eine Einberufung des Vereins hat auch zu erfolgen, wenn beim Vorstand das
schriftlich bekundete Verlangen dazu von einem Drittel der Mitglieder mit Angabe
der Gründe vorliegt
.

(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß
einberufen ist. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher
Mehreheit gefaßt
.

(5) Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Sie muß vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer unterschrieben werden.

§8

Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem
- 1. Vorsitzenden,

-2.Vorsitzenden

-dem Kassierer,

-dem Schriftführer.

(2 ) Das Amt des Kassierers kann in Personalunion mit dem des 2. Vorsitzenden
ausgeübt werden .

(3 ) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 3 Jahre. Wiederwahl
ist zulässig . Die ausscheidenden Vorstandsmitglieder bleiben bis zur
Geschäftsübernahme durch ihre Nachfolger im Amt
.

(4) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.Er beschließt über die ihm
übertragenen Aufgaben und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

(5) Der Verein wird durch den 1.Vorsitzenden allein oder je zwei Mitglieder des
Vorstandes gemeinschaftlich vertreten
.

-5-


-5-

(6) Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit .In Eilfällen
können , wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht
, die Beschlüsse durch
schriftliche Umfrage gefaßt werden. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des
1.Vorsitzenden ausschlaggebend.

(7) Über die Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen,die vom
Versammlungsleiter zu unterschreiben sind.

(8) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann sich der Vorstand
aus der Mitgliederversammlung selbständig ergänzen . Das Amt dessen endet
mit der Neuwahl
.

§9

Das Geschäftsjahr

(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 10

Satzungsänderung

(1) Satzungsänderungen müssen in der Tagesordnung der Einladung zu
Mitgliederversammlung angekündigt werden
. Eine nachträgliche Aufnahme in die
Tagesordnung bedarf zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.

(2) Die Beschlüsse zur Satzungsänderung bedürfen ebenfalls der Stimmrn von
zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Versammlung
. Auf Antrag von 5
Mitgliedern ist geheim abzustimmen.

-6-


-6-

§ 11

Auflösung

(1 )Der Beschluß über die Auflösung des Vereins kann nur gefaßt werden,wenn er
in der Einladung zu Mitgliederversammlung angekündigt ist
. Er bedarf der
Zustimmung~Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder.

(2)Bei Auflösung des Vereins fallen alle Vermögenswerte an die Gemeinde
Neuental.

 

Nachfolgend sind dann handschriftlich die Gründungsmitglieder aufgeführt.

 

Die Satzung wurde nach dem Eintrag beim Amtsgricht in Fritzlar am 4.11.95 errichtet. Eingetragen wurde die Satzung am 28.Februar 1996

 

 


 

Finanzamt Fritzlar, Steuerbefreiung

Finanzamt Schwalm-Eder
Steuernummer 24 250 50324
(Bitte bei Rückfragen angeben)


 

34560 Fritzlar
Georgengasse
5

Telefon 05622/805-0
Telefax 05622 805111
Zi.Nr.: K 01


 

14.02.20j


 


Finanzamt,Pf.1161, 34551 Fritzlar
-DV 020,55 Deutsche Post g

• 8220' 30' 001102' 14 02'
Patenschaftsverein
Hamlesch u.a.Rumän1en e.V
z.Hd. Herrn

Otmar Kramer

Querstr. 9

34599 Heuental


 

 

 


 

Freistellungsbescheid
für 2008 bis 2010

zur Körperschaftsteuer

und Gewerbesteuer


 


 

         


 

Festste 11 ung

Fes t s tel 1 u n gen

Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6
GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten
gemeinnützigen Zwecken im Sinne der
§§ 51 ff. AO dient.

Für den (einheitlichen) steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ergibt sich unter
Berücksichtigung der Besteuerungs~renze nach
§ 64 AO bzw. der Freibeträge nach § 24 KStG und
§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG keine Korperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Etwa geleistete Vorauszahlungen werden gesondert abgerechnet.

Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich nur auf die vorstehende(n) Feststellung(en).

Hin w eis zur Aus s tel 1 u n 9 von Z u wen dun 9 s b e s t ä t 1 gun gel
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

- Förderung internationaler Gesinnung. der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des

Völkerverständigungsgedankens

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
8 e h a n d 1 u n 9 der S p end e n

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewende-
werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
50 Abs. 1 EStDV
auszustellen.

B e h a n d 1 u n 9 der Mit 9 1 i e d s bei t r ä 9 e

Die Körperschaft ist berechtigt. für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge-
schriebenem Vordruck 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

***** Fortsetzung siehe Seite l *****


 


Finanzkasse Schwalm-Eder
Georgengasse 5. 34560 Fritzlar

Zi.Nr.: FIS        Tel.: 05622/805-0


 

Kred it inst itut:

Ld Bk Hess-Thür Gz Ffm
BBk Kassel


 

Bll:
50050000
52000000


 

Kontonr. :
1000330
52001502


 


Weitere Informationen auf der letzten Seite oder im

   T_+- ________ _.+ . _+ __ ..1- •• +~ ___________________ +-          •••••• ____________ ••••••


 

Auslandszahlungen: Ld Bk Hess-Thür Gz Ffm

TOAu oC")ljennt:nnnnnnf\1n""..,..,n.                   OTf" UCI AnCl:l:VVV


Steuernummer


 

24 250 50324


 

------ - -


 

Seite


 

2


 


                       

anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Ver-
waJtun~
-s.a.kt-- Ge.g.enstand des -R-echtsbehe lf sverf ah-
rens.

Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs
beträgt einen Monat
.

Sie beginnt mit Ablauf des Tages. an dem Ihnen
dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei
Zusendung durch einfachen Brief gilt d
ie Be-
kanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur
Post als bewirkt. es sei denn. dass der Bescheid
zu einem späteren Zeitpunkt zugegange
n ist.

Hinweise:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder wer
veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuer-
begünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer. die dem Fiskus durch einen etwaigen
Abzug der Zuwendung beim Zuwendenden entgeht. Dabei wird die entgan~ene Einkommensteuer oder
Körperschaftsteuer mit 30. die entgangene Gewerbesteuer pauschal mlt 15 der Spende angesetzt

lOb Abs. 4 EStG. § 9 Abs. 3 KStG. § 9 Nr. 5 GewStG).

In der Zuwendungsbestätigung ist auch das Datum des letzten Körperschaftsteuerbescheids oder
Freistellungsbescheids anzugeben. Das Finanzamt des Zuwendenden geht von der Unrichtigkeit
der Zuwendungsbestätigung aus. wenn das angegebene Datum des Bescheids länger als 5 Jahre
seit dem Tag der Ausstellung der Zuwendungsbestätigung zurückliegt.

H 1 n w e 1 s zum Kap 1 tal e r t rag s t e u e r a b zug

Bei Kapitalerträgen. die bis zum 31.12.2015 zufließen. reicht für die Abstandnahme vom Kapital-
ertragsteuerabzug nach
§ 44 a Abs. 4 und 7 EStG die Vorlage dieses Bescheids oder die überlassung
einer amtlich beglaubigten Kopie dieses Bescheids aus. Für die Erstattunq von Kapitalertragsteuer
aufgrund von Sammela
nträgen durch das Bundeszentralamt für Steuern ist elne NV-Bescheinigung
erforderlich
.

A n m e r K U n gen

Mit den vorstehenden Hinweisen zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen und gegebenenfalls zur
Behandlung der Mitgliedsbeiträge wird einer Entscheidung über die Steuerbefreiung der Körperschaft
für Jahre, die dem im Freistellungsbescheid bezeichneten Veranlagungszeitraum folgen. nicht vor-
gegriffen
.

Die Hinweise sollen Sie über die Rechtsauffassung des Finanzamts unterrichten. Sie sind nicht Be-
standteil des Freistellungsbescheides und auch kein sonstiger Ver
waltun~sakt i. S. d. § 118 AO. so
dass gegen sie ein Rechtsbehelf nicht gegeben ist
. über die Abzlehbarkeit der Zuwendungen
entscheidet das für den Zuwendenden zuständige Finanzamt im Rahmen des Veranlagungsverfahrens (vgl
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. September 1956
, BStBl 1956 111 S. 309).

Die Vorschriften der Sammlungsgesetze der Länder bleiben von der Anerkennung als steuerbegünstigte
Körperschaft unberührt
.

Bitte beachten Sie. dass die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen auch von der tatsächlichen
Geschäftsführung abhängt. die der Nachprüfung durch das Finanzamt - ggf. im Rahmen einer Außen-
prüfung - unterliegt. D
ie tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittel-
bare Erfü
llung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und die Bestimmungen der Satzung
beachten.

Auch für die Zukunft muss dies durch ordnun~smäßige Aufzeichnun~en (Aufstellung der Einnphmen und
Ausgaben
. Tätigkeitsbericht. Vermögensüberslcht mit Nachweisen uber die Bildung und Entwicklung
der Rücklagen) nachgewiesen werden
63 AO).

~~läut~~~ngenregelmäßig . zu überprüfen. ob die tatsächliche Geschäftsführung den
gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Ihre nächste Steuererklärung reichen S
ie
bitte - vorbehaltlich einer abweichenden Aufforderung des Finanzamtes - in 20
14 für das Jahr 2013
ein. Bitte achten Sie darauf
. alle in der Steuererklärung genannten Unterlagen mit einzureichen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Freistellung von der Körperschaftsteuer und
Gs!we
rbasteu.eLk.ann_lJli~m .I inspruch angefochten
werden
.

Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Fi-
nanzamt oder bei der angegebenen AuBenstelle
schriftlich einzureichen oder zur Niedersc
hrift
zu erklären.

Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen. soweit
dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt. gegen den ein zulässiger Einspruch oder
Cnach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzu
lassungsbeschwerde


 

I
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  ""I:!I"""           _.-                      --


 

Steuernummer 24 250 50324


 

Seite


 


 

 


 

Freistellungsbescheid für 2008 bis 2010 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
vom 14.02.2012

weitere I nformat ionen ---------------------------
öffnungszeiten:

Mo.,Di.,Do.8.00-16.00,Mi.14-18.00,Fr.8-12.00

 

 


 


Form.Nr. 004706 G


 

000140701


 

Rt. 03.02.2012 KSt 2

 

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